Gesetzliche Grundlage
§ 194 BauGB und die Immobilienwertermittlungsverordnung bilden die fachliche Grundlage der Wertermittlung.
Immobilienbewertung in Bonn
Beim Verkehrswertgutachten in Bonn verbinden wir die Objektaufnahme mit geeigneten lokalen Marktdaten, der konkreten Mikrolage und dem für die Immobilie passenden normierten Bewertungsverfahren.
ab 1.490 € inkl. MwSt.
Das Wichtigste in Kürze
§ 194 BauGB und die Immobilienwertermittlungsverordnung bilden die fachliche Grundlage der Wertermittlung.
Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen festgelegten Wertermittlungsstichtag.
Je nach Objekt kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.
Grundstück, Gebäude, Ausstattung, Zustand und erkennbare Besonderheiten werden persönlich aufgenommen.
Berechnungen, Annahmen, Marktdaten und wertrelevante Merkmale werden nachvollziehbar dargestellt.
Vor der Beauftragung klären wir, welche Form und Qualifikation für den vorgesehenen Empfänger erforderlich sind.
Übersicht
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie zu einem klar definierten Wertermittlungsstichtag. Grundlage sind die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks, der Gebäudezustand, Rechte und Belastungen sowie die Verhältnisse des örtlichen Immobilienmarkts.

Konkret enthalten
Sie erkennen vor der Beauftragung, welche Prüfungen, Arbeitsschritte und Ergebnisse zum vereinbarten Umfang gehören.
Wir bestimmen Bewertungszweck, Wertermittlungsstichtag, Eigentumsverhältnisse, Adressaten und den dafür erforderlichen Gutachtenumfang.
Grundbuch, Lageplan, Bauunterlagen, Flächen, Baulasten, Mietverhältnisse sowie wertrelevante Rechte und Belastungen werden ausgewertet.
Der Sachverständige erfasst Grundstück, Gebäude, Ausstattung, Modernisierungen, Bauzustand und erkennbare Besonderheiten persönlich.
Das geeignete Verfahren wird nach Objektart und Datenlage ausgewählt, begründet und gemäß ImmoWertV angewendet.
Bodenrichtwert, Mikrolage, Grundstücksmarktbericht und geeignete Daten des Gutachterausschusses fließen objektbezogen ein.
Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten mit Objektbeschreibung, Berechnungen, Begründungen, Fotodokumentation und vereinbarten Anlagen.
Ob das Gutachten für Gericht, Finanzamt oder eine Behörde geeignet ist, hängt vom konkreten Auftrag, dem erforderlichen Nachweis und der Qualifikation des eingesetzten Sachverständigen ab. Wir klären dies vor der Beauftragung.
Für wen das Gutachten wichtig ist
Der Bewertungsanlass entscheidet darüber, welche Unterlagen, Nachweise und fachlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.
Bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Pflichtteilsfragen, Vermögensaufteilung oder dem Verkauf einer komplexen Immobilie schafft das Gutachten eine neutrale Wertgrundlage.
Für Übertragungen zwischen Betriebs- und Privatvermögen, Bilanzierungsfragen oder dokumentationspflichtige Transaktionen wird der Immobilienwert nachvollziehbar hergeleitet.
Bei gerichtlichen Verfahren, Nachlassverwaltung, Betreuung oder streitigen Eigentumsverhältnissen kann ein umfassend dokumentierter Wertnachweis erforderlich sein.
Passenden Umfang wählen
Nicht jede Fragestellung benötigt denselben Dokumentationsumfang. Entscheidend ist, wer den Wertnachweis erhalten soll und wofür er verwendet wird.
| Kriterium | Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten |
|---|---|---|
| Typischer Zweck | Private Orientierung, einvernehmliche Regelung oder Verkaufsvorbereitung | Behörde, Gericht, Finanzamt oder komplexe rechtliche und wirtschaftliche Entscheidung |
| Dokumentation | Kompakte Herleitung mit reduziertem Erläuterungsumfang | Ausführliche Darstellung von Grundlagen, Verfahren, Annahmen, Berechnungen und Anlagen |
| Objektprüfung | Objektbezogene Prüfung im vereinbarten Umfang | Umfassende Unterlagenprüfung und persönliche Objektaufnahme |
| Verwendbarkeit | Vor allem für private und wirtschaftliche Entscheidungen | Auf den konkreten formalen Verwendungszweck abgestimmter Leistungsumfang |
Transparente Preise
Der niedrigste Einstiegspreis gilt für einfache Standardfälle. Nach Prüfung von Objekt, Unterlagen und Verwendungszweck erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
ab 1.490 € inkl. MwSt.
Der konkrete Preis richtet sich nach Objektart, Größe, Unterlagenlage und Aufgabenstellung.
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive 19 % Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung berechnet.
Typische Einsatzfälle
Wir klären vorab, welcher Leistungsumfang für diesen Anlass erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir klären vorab, welcher Leistungsumfang für diesen Anlass erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir klären vorab, welcher Leistungsumfang für diesen Anlass erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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Wir klären vorab, welcher Leistungsumfang für diesen Anlass erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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So arbeiten wir
Sie stellen eine Anfrage und erhalten ein individuelles Angebot.
Wir prüfen Unterlagen und besichtigen die Immobilie.
Erstellung nach anerkannten Verfahren.
Sie erhalten das vollständige Ergebnis mit Anlagen.
Ihre Vorteile

Häufige Fragen
Im deutschen Bewertungsrecht werden Verkehrswert und Marktwert im Regelfall gleichbedeutend verwendet. § 194 BauGB beschreibt, wie dieser Wert zum maßgeblichen Stichtag zu bestimmen ist.
Für private Orientierung, Verkaufsvorbereitung oder eine einvernehmliche Vermögensregelung kann ein Kurzgutachten genügen. Bei formalen Nachweisen sollte vorab geklärt werden, welche Gutachtenform der Empfänger verlangt.
Typisch sind Grundbuchauszug, Flurkarte oder Lageplan, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Baubeschreibung sowie Nachweise zu Modernisierungen, Rechten, Belastungen und gegebenenfalls Mietverhältnissen.
Nein. Die Verwendbarkeit hängt von Auftrag, Inhalt, Nachweiszweck und geforderter Sachverständigenqualifikation ab. Deshalb wird der vorgesehene Empfänger bereits vor der Beauftragung geklärt.
Das Gutachten besitzt kein pauschales Ablaufdatum, bezieht sich aber auf einen bestimmten Stichtag. Marktveränderungen oder wesentliche Änderungen am Objekt können eine Aktualisierung erforderlich machen.
Die Bearbeitungszeit hängt vor allem von Objektart, Unterlagenlage, Terminverfügbarkeit und Gutachtenumfang ab. Nach der ersten Prüfung erhalten Sie einen konkreten Zeitplan.
Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.